1. Sofortmaßnahmen und Gesprächsführung
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Ziel: Schnelle Deeskalation, Opferschutz und Dokumentation des Vorfalls.
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Falls die Situation akut ist (die Schlägerei passiert noch): sofort eingreifen, Opfer schützen, Täter stoppen.
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Falls der Vorfall erst durch das Video bekannt wird: Gespräch in ruhigem Rahmen führen und behutsam nachfragen.
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Falls ein Schüler den Vorfall meldet: Verständnis zeigen, Mut anerkennen und Schutz zusichern.
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Beweise sichern: Video ausschließlich auf einem dienstlichen Gerät speichern oder Screenshots anfertigen. Keine Weitergabe, nur an Schulleitung und Polizei.
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Schulleitung sofort informieren und weitere Schritte absprechen.
2. Schutz und Sicherheit der Schülerin sicherstellen
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Prüfen, ob Verletzungen vorliegen, ggf. medizinische Versorgung veranlassen.
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Kontakt zwischen Opfer und Täter sofort unterbinden.
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Rückzugsmöglichkeit schaffen (Lehrerzimmer, Schulsozialarbeiter).
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Video auf Plattform melden und löschen lassen.
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Mitschüler sensibilisieren, das Video nicht weiterzuleiten oder anzusehen.
3. Gesprächsleitfaden
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Mit dem Opfer:
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„Ich bin hier, um dir zu helfen. Kannst du mir sagen, was genau passiert ist?“
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„Weißt du, wer das Video gefilmt und veröffentlicht hat?“
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„Wie fühlst du dich gerade, und was brauchst du, damit du dich sicher fühlst?“
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Mit dem Täter (wenn möglich, in ruhigem Rahmen):
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„Wir wissen, dass du ein Video aufgenommen und geteilt hast. Weißt du, welche Konsequenzen das haben kann?“
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„Warum hast du dich dazu entschieden, das Video zu veröffentlichen?“
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„Es ist wichtig, dass du verstehst, wie schwerwiegend dein Verhalten ist.“
4. Emotionale Unterstützung
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Mut anerkennen: „Es war richtig, dass du dich gemeldet hast.“
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Sicherheit vermitteln: „Wir finden gemeinsam eine Lösung, damit du dich wieder geschützt fühlst.“
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Angebote machen: Gespräch mit Vertrauenslehrer oder Schulsozialarbeiter, externe Beratungsstellen oder Hotlines.
5. Rechtliche Schritte einleiten
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Schulebene:
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Schulleitung informiert über Rechtslage (Persönlichkeitsrechte, Gewaltdarstellungen).
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Täter und Eltern über Konsequenzen aufklären (Ordnungsmaßnahmen, ggf. Strafanzeige).
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Polizei:
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Anzeige wegen Körperverletzung (§ 223 StGB).
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Anzeige wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts (§ 201a StGB) und Verbreitung von Gewaltdarstellungen (§ 131 StGB).
6. Schulrechtliche Vorgaben
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Schriftliche Dokumentation des Vorfalls und aller Maßnahmen.
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Videomaterial sicher und vertraulich verwahren.
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Disziplinarmaßnahmen gemäß Schulordnung umsetzen (z. B. Ausschluss vom Unterricht).
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Präventionsarbeit im Kollegium: Medienkompetenzschulung, Anti-Gewalt-Programme.
7. Unterstützung und Nachsorge
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Für das Opfer:
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Regelmäßige Gespräche zur emotionalen Stabilisierung.
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Langfristige Begleitung durch Schulpsychologen oder Beratungsstellen.
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Für die Schulgemeinschaft:
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Sensibilisierung für Gewaltprävention und digitale Verantwortung, ohne Namen zu nennen.
8. Beispiel für schulische Vorgehensweise
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Tag 1: Sofortmaßnahmen, Schulleitung informieren, Beweise sichern.
Innerhalb von 2 Tagen: Eltern informieren, Disziplinarmaßnahmen einleiten, Anzeige bei der Polizei.
Innerhalb von 1 Woche: Präventionsworkshops durchführen, Thema in Projekte gegen Gewalt und Cybermobbing integrieren.
9. Wichtige rechtliche Hinweise
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Persönlichkeitsrechte (§ 201a StGB): Veröffentlichung von Videos ohne Einwilligung ist strafbar.
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Verbreitung von Gewaltvideos (§ 131 StGB): Weitergabe solcher Videos ist strafbar.
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Schulrecht: Pflicht zur Wahrung des Opferschutzes und Umsetzung von Ordnungsmaßnahmen gegen den Täter.

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