top of page

„Pizza bestellen“ ACHTUNG!

vor 4 Stunden
5 Min. Lesezeit

Auf TikTok „Pizza bestellen“ – wenn hinter einem harmlosen Wort Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs stecken

„Pizza“ klingt harmlos. Auf TikTok kann das Wort derzeit jedoch in einem vollkommen anderen Zusammenhang auftauchen.

Eine aktuelle Untersuchung der spanischen Faktencheck- und Rechercheorganisation Maldita.es zeigt, dass „Pizza“ und das Pizza-Emoji von Accounts als Codes verwendet werden, um Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (CSAM) anzubieten, zu suchen oder zu tauschen. In einer Untersuchung von nur 50 Videos identifizierte die Redaktion 1.383 Accounts, die sie aufgrund ihrer Kommentare als potenzielle Täter bzw. Interessenten einstufte. Die Recherche umfasste insgesamt mehr als 20.000 Kommentare, 1.600 Accounts und 380 Videos.

Wichtig ist deshalb die Präzision: Es lässt sich nicht seriös sagen, dass derzeit „Tausende Verkaufsaccounts“ auf TikTok existieren. Sehr wohl belegt ist aber eine erschreckend große Zahl von Accounts und Kommentaren, die entsprechendes Material suchen, anbieten oder tauschen wollen.

TikTok als Eingangstür – Telegram als nächster Schritt

Besonders alarmierend ist der beobachtete Plattformwechsel. Die Kontaktaufnahme beginnt öffentlich oder halböffentlich auf TikTok. Anschließend wird immer wieder auf externe Messenger verwiesen – insbesondere auf Telegram, daneben auch auf andere Dienste. Dort sollen Kommunikation, Verkauf oder Tausch fortgesetzt werden. Eine frühere Recherche von Maldita dokumentierte ebenfalls TikTok-Kommentare und Accounts, die Nutzer gezielt zu Telegram weiterleiteten, wo anschließend Material sexuellen Kindesmissbrauchs angeboten wurde.

Telegram selbst erklärt, eine Null-Toleranz-Politik gegenüber CSAM zu verfolgen und entsprechende Gruppen und Kanäle zu sperren. Das ändert jedoch nichts daran, dass Täter versuchen, Messenger und private Kommunikationsräume für den Austausch zu missbrauchen.

Besonders perfide ist die Codesprache. Begriffe wie „Pizza“ wirken für Außenstehende völlig bedeutungslos. Für Menschen, die wissen, wonach sie suchen, können sie dagegen als Erkennungszeichen dienen. Dadurch findet die Anbahnung teilweise mitten auf einer Plattform statt, die täglich von Millionen Kindern und Jugendlichen genutzt wird.


Strafrechtlich ist die Lage sehr ernst

Wer auf solche Angebote stößt, sollte keinesfalls aus Neugier versuchen, das angebotene Material selbst aufzurufen, herunterzuladen, zu speichern oder weiterzuschicken. Im Verdachtsfall sollten Accounts und Inhalte gemeldet und gegebenenfalls Polizei bzw. zuständige Meldestellen eingeschaltet werden.


Deutschland: § 184b StGB stellt unter anderem Verbreitung, Zugänglichmachen, Beschaffung und Besitz kinderpornographischer Inhalte unter Strafe. Für das Verbreiten oder öffentliche Zugänglichmachen sieht das Gesetz grundsätzlich sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe vor; für Abruf beziehungsweise Besitz tatsächlicher oder wirklichkeitsnaher Inhalte drei Monate bis fünf Jahre. Für jugendpornographische Inhalte gelten zusätzlich die Regelungen des § 184c StGB.

Österreich: § 207a StGB stellt pornographische Darstellungen Minderjähriger unter Strafe. Erfasst werden unter anderem Herstellung, Anbieten, Verschaffen, Zugänglichmachen sowie Besitz; Strafrahmen und genaue Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Tatvariante und Alter der dargestellten Person.

Schweiz: Art. 197 StGB enthält die strafrechtlichen Regelungen zur Pornografie und erfasst insbesondere auch pornografische Inhalte mit sexuellen Handlungen mit Minderjährigen. Herstellung, Verbreitung, Zugänglichmachen, Erwerb und Besitz können strafbar sein; die konkrete Strafbarkeit und der Strafrahmen hängen von der jeweiligen Tatvariante ab.

Liechtenstein: § 219 StGB ist besonders eindeutig: Herstellung, Beschaffung, Besitz sowie das Anbieten oder Zugänglichmachen pornographischer Darstellungen Minderjähriger können mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Bei Herstellung zum Zweck der Verbreitung oder gewerbsmäßigem Vorgehen sind bis zu fünf Jahre, in besonders schweren Fällen ein bis zehn Jahre vorgesehen. Auch der wissentliche Online-Zugriff ist ausdrücklich strafbewehrt.


Fazit

Eine Pizza ist eine Pizza.

Außer dort, wo Täter das Wort als Tarnsprache benutzen.

Die aktuellen Recherchen zeigen, wie offen Menschen inzwischen versuchen, auf großen Social-Media-Plattformen Kontakte zum Handel und Tausch von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs anzubahnen.

Eltern und Pädagog*innen müssen deshalb nicht jede neue Codesprache auswendig kennen. Aber sie sollten verstehen, dass Täter ihre Sprache verändern, Plattformen wechseln und scheinbar harmlose Begriffe nutzen, um unter dem Radar zu bleiben.

Und für Kinder und Jugendliche muss eine Regel glasklar sein:

Nicht anklicken. Nicht aus Neugier weiterforschen. Nicht herunterladen. Nicht weiterleiten. Einen Erwachsenen hinzuziehen und den Account melden.

Denn hinter einem scheinbar harmlosen Wort kann sich in diesem Fall eines der schwersten Verbrechen an Kindern verbergen.


Was tun, wenn ich auf solche Accounts stoße? Konkrete Meldewege

Wer auf TikTok, Telegram oder einer anderen Plattform auf einen Account stößt, der mutmaßlich Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs anbietet, sucht oder tauscht, sollte nicht selbst weiterrecherchieren. Öffnen Sie keine angebotenen Dateien, treten Sie keiner Telegram-Gruppe bei, um „nachzusehen“, und laden Sie keine Bilder oder Videos herunter.

Auch bei Screenshots ist Vorsicht geboten: Missbrauchsdarstellungen selbst sollten nicht für Beweiszwecke gespeichert oder weitergeschickt werden. Die deutsche Polizeiliche Kriminalprävention empfiehlt ausdrücklich, zunächst die Polizei zu kontaktieren und dort zu erfragen, wie Beweise im konkreten Fall gesichert werden sollen.

Sinnvoll ist grundsätzlich folgendes Vorgehen:

1. Nicht weiterklicken. Folgen Sie keinen Links zu angebotenen Dateien oder Gruppen und versuchen Sie nicht herauszufinden, „ob dort wirklich etwas ist“.

2. Den Account beziehungsweise den verdächtigen Beitrag direkt auf TikTok, Telegram oder der jeweiligen Plattform melden. Wählen Sie dabei möglichst die Kategorie sexueller Missbrauch von Kindern beziehungsweise sexuelle Ausbeutung Minderjähriger.

3. Notieren Sie gefahrlos erkennbare Informationen. Dazu können Nutzername, Profil-URL, Link zum öffentlichen Beitrag sowie Datum und Uhrzeit gehören. Speichern oder verschicken Sie dabei keine Missbrauchsdarstellungen.

4. Melden Sie den Verdacht zusätzlich an eine offizielle Meldestelle oder die Polizei. Gerade wenn konkrete Kinder betroffen sein könnten, Täter Kontakt zu Minderjährigen suchen oder eine unmittelbare Gefahr erkennbar ist, sollte die Polizei eingeschaltet werden.


Deutschland

In Deutschland können entsprechende Inhalte der örtlichen Polizei beziehungsweise dem zuständigen Landeskriminalamt gemeldet werden. Zusätzlich nimmt die Internet-Beschwerdestelle Hinweise auf Missbrauchsdarstellungen entgegen, prüft diese und leitet bei illegalen Inhalten weitere Schritte ein. Meldungen sind dort vertraulich und kostenlos möglich.

Wichtig: Nicht selbst nach Beweisen suchen. Die Polizei empfiehlt ausdrücklich, vor einer Beweissicherung Rücksprache zu halten.


Österreich

In Österreich können sexuelle Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger bei der entsprechenden Meldestelle des Bundeskriminalamts oder bei jeder Polizeidienststelle angezeigt werden. Zusätzlich ermöglicht Stopline eine anonyme Meldung. Die österreichischen Behörden warnen ebenfalls ausdrücklich vor eigenen Recherchen und dem gezielten Aufrufen oder Speichern entsprechender Darstellungen.


Schweiz

In der Schweiz können Webseiten oder andere Hinweise auf pädokriminelle Inhalte direkt über das Meldeformular von fedpol gemeldet werden. fedpol empfiehlt, vorhandene Webadressen sowie Datum und Uhrzeit des Fundes anzugeben. Auch hier gilt ausdrücklich: Missbrauchsbilder oder -videos nicht speichern oder weiterverbreiten.

Zusätzlich gibt es mit clickandstop.ch eine nationale Melde- und Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Dort können verdächtige Inhalte anonym gemeldet werden.


Liechtenstein

In Liechtenstein ist die Landespolizei die richtige Anlaufstelle. Sie weist darauf hin, dass Kinderpornografie ein Offizialdelikt ist und Polizei beziehungsweise Justiz bei Kenntnis entsprechend tätig werden müssen. Anzeigen können direkt bei der Landespolizei beziehungsweise über deren digitalen Polizeiposten erstattet werden. Bei akuter Gefahr gilt die Polizeinotrufnummer 117, außerdem funktioniert der internationale Notruf 112.


Besonders wichtig für Eltern und Lehrkräfte

Wenn ein Kind einen solchen Account entdeckt und davon erzählt, sollte die erste Reaktion nicht Vorwurf, Panik oder Handyentzug sein.

Sagen Sie stattdessen:

„Gut, dass du mir das gezeigt hast. Klick bitte nichts weiter an und schick niemandem etwas davon. Wir kümmern uns jetzt gemeinsam darum.“

Gerade bei diesem Thema ist das entscheidend. Ein Kind, das zufällig auf einen solchen Account oder eine entsprechende Nachricht stößt, soll lernen:

Ich muss nicht selbst herausfinden, was dahintersteckt. Ich muss nichts als Beweis speichern. Ich darf sofort zu einem Erwachsenen gehen.

Und für Erwachsene gilt genauso:

Nicht recherchieren. Nicht herunterladen. Nicht weiterleiten. Melden.

Die Beweissuche ist Aufgabe der Ermittlungsbehörden – nicht die von Eltern, Lehrkräften oder Jugendlichen.

Der letzte Satz ist mir bei dem Thema besonders wichtig: „Die Beweissuche ist Aufgabe der Ermittlungsbehörden.“ Genau diese Warnung findet sich sinngemäß auch bei den offiziellen Stellen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Polizei-Beratung


Bild KI- generiert:


 
 
 

Kommentare


bottom of page